Unsere Mobilitätskonzepte steigern die Attraktivität Ihrer Projekte und sind Grundlage für die Nachhaltigkeitszertifizierung Ihrer Immobilie.
Reduktion des
Stellplatzbedarfs
Unsere Mobilitätskonzepte ermöglichen die Reduktion der nachzuweisenden Stellplätze im Rahmen der lokalen gültigen Stellplatzsatzung. So leisten wir einen Beitrag zur Senkung Ihrer Baukosten.
Wirtschaftliche Umsetzungskonzepte
Neben der einfachen Nutzung und Praktikabilität steht die Wirtschaftlichkeit im Fokus, um das langfristige Funktionieren Ihres Mobilitätskonzepts zu gewährleisten.
Von der rein konzeptionellen Betrachtung bis hin zu Fragen des Betriebs und der tatsächlichen Umsetzung sind dem Team, bestehend aus Planer:innen mit unterschiedlichsten fachlichen Hintergründen, keine Grenzen gesetzt. Auf der ständigen Suche nach neuen und innovativen Lösungsansätzen für unterschiedlichste Themen (Parkraumkonzepte, Logistikkonzepte etc.) testet ARGUS studio/ immer wieder die Grenzen des derzeit Machbaren aus, ohne dabei den Rahmen einer realistischen Umsetzung (basierend auf aktuellen Regelwerken, technischen Möglichkeiten, etc.) zu verlassen. Die Maßnahmen werden selbstverständlich lokal zugeschnitten und sind kompatibel mit den lokalen Stellplatzsatzungen, dem Bauprüfdienst Hamburg oder dem Mobilitätsbauortsgesetz Bremen.
Unsere Leistungen
Dimensionierung und Verortung
Wir dimensionieren die Mobilitätsangebote und notwendigen Flächen in Abhängigkeit der Lage und der lokalen Gegebenheiten. In enger Abstimmung mit den Architektur- und den weiteren Fachplanungsbüros unterstützen wir bei der Verortung und qualitätvollen Gestaltung.
Umsetzungsbegleitung, Betrieb und Kommunikation
Wir begleiten Sie bei der Umsetzung des Mobilitätskonzepts und dem späteren Betrieb in allen Lebensphasen Ihrer Immobilie. Ein wichtiges Erfolgskriterium ist hierbei die Kommunikation und kontinuierliche Fortentwicklung – sei es in Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien oder Sonderbauten.
Nachweise für Genehmigungsverfahren
Wir sprechen Verwaltung. Gerne erarbeiten wir die notwendigen Nachweise und Maßnahmen für die Abstimmung mit den zuständigen Ämtern und Behörden und stimmen diese ab.